Ab dem Schuljahr 2026/27 wird das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“
(Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) umgesetzt. Damit wird ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter festgelegt. Geregelt ist der Rechtsanspruch auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden festgelegt:
- Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.
- Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.
- Er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.
- Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.
Hort
Hort
Im Paul-Gerhardt-Weg 6+8 gibt es ein weitreichenderes Betreuungsangebot alternativ zum Angebot in der Schule.
Kernzeitbetreuung
Kernzeitbetreuung
7.30 Uhr-8.30 Uhr
12.00 Uhr-16 Uhr / Freitag bis 14 Uhr
Kontakt: 07031 6694249
Kontakt: 07031 6694249
Mittagstisch
Mittagstisch
Ein Mittagessen kann gebucht werden.
Hausaufgabenbetreuung
Hausaufgabenbetreuung
In der Zeit von 14.00 Uhr - 15.00 Uhr erledigen die Kinder unter Aufsicht ihre Hausaufgaben.
