Ab dem Schuljahr 2026/27 wird das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) umgesetzt. Damit wird ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter festgelegt. Geregelt ist der Rechtsanspruch auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch (SGB VIII).


Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden festgelegt:

  • Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.
  • Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.
  • Er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.
  • Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.

Hort

Im Paul-Gerhardt-Weg 6+8 gibt es ein weitreichenderes Betreuungsangebot alternativ zum Angebot in der Schule. 

Kernzeitbetreuung

7.30 Uhr-8.30 Uhr
12.00 Uhr-16 Uhr / Freitag bis 14 Uhr
Kontakt: 07031 6694249

Mittagstisch

Ein Mittagessen kann gebucht werden.


Hausaufgabenbetreuung

In der Zeit von 14.00 Uhr - 15.00 Uhr erledigen die Kinder unter Aufsicht ihre Hausaufgaben.